Der Begriff Migrationshintergrund bezeichnet laut statistischem Bundesamt die Kategorisierung einer Person, wenn sie entweder selbst oder mindestens ein Elternteil ohne deutsche Staatsangehörigkeit geboren wurde. Bei dieser Kategorisierung handelt es sich jedoch zugleich um den Versuch, Gruppen von Menschen, die nicht der unhinterfragten Norm der Mehrheitsgesellschaft entsprechen, aufgrund ihrer Herkunft zu klassifizieren. Es handelt sich also um eine Differenzkategorie, die Unterscheidungen zwischen unterschiedlichen Gruppen innerhalb der Bevölkerung aufgrund der jeweiligen Herkunft oder Abstammung trifft. Die Zuschreibung der Kategorie Migrationshintergrund entspringt schließlich der Logik des Nationalstaats, der sich stets nach außen hin von anderen Nationen abgrenzen muss und innerhalb der eigenen Grenzen eine scheinbare Homogenität der Bevölkerung herzustellen versucht.
Hinweise / Quellen
Martin Sökefeld zum Thema Migrationshintergrund: https://epub.ub.uni-muenchen.de/91064/1/Soekefeld_2021_Migrationshintergrund.pdf





