Antidiskriminierung basiert auf der Prämisse der gesellschaftlichen Gleichbehandlung. Unter dem Begriff lassen sich jene Strategien und Maßnahmen zusammenfassen, die das gemeinsame Ziel verfolgen, Forderungen nach Gleichbehandlung aller Individuen und Gruppen innerhalb der Gesellschaft durchzusetzen. Maßnahmen mit der Forderung nach Antidiskriminierung können grob in drei Hauptstrategien unterteilt werden. Erstens gilt es neben der rechtlichen Sanktion von Diskriminierung ein gesellschaftliches Problembewusstsein für diskriminierende Strukturen zu entwickeln. Eine breite gesellschaftliche Aufklärung und Sensibilisierung können in Form von Maßnahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie politischen Kampagnen verfolgt werden. Darauf aufbauend gilt es in einem zweiten Schritt transparente Verfahren und Antidiskriminierungskonzepte mithilfe von Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen in gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen zu etablieren und nachhaltig zu verankern. Neben der rechtlichen, gesellschaftlichen und institutionellen Verankerung von Antidiskriminierungskonzepten gilt es in einem dritten Schritt Betroffene über Soforthilfemaßnahmen und Beratungsangebote unmittelbar und direkt zu unterstützen.
Hinweis: Albert Scherr – Diskriminierung/Antidiskriminierung – Begriffe und Grundlagen





